
MEIN KLASSENZIMMER
Ihr Raum für Kurse, Seminare & Projekte
Seminarraum in Ensdorf bei Saarlouis
Rechtliches zu den
AGB - Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für die Vermietung des Seminar- und Schulungsraums MEIN KLASSENZIMMER
Mietobjekt / Veranstaltungsort
MEIN KLASSENZIMMER
Provinzialstraße 134
66806 Ensdorf
Vermieterin und Vertragspartnerin
Andrea Moutty
Kontaktdaten siehe Impressum
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen Andrea Moutty, nachfolgend „Vermieterin“, und dem jeweiligen Vertragspartner, nachfolgend „Mieter“, über die zeitweise Nutzung des Seminar- und Schulungsraums MEIN KLASSENZIMMER sowie über zusätzlich vereinbarte Leistungen.
Der Raum kann insbesondere für Seminare, Schulungen, Kurse, Ausbildungen, Workshops, Meetings, Besprechungen, Coachings und vergleichbare Veranstaltungen gemietet werden.
Abweichende Geschäftsbedingungen des Mieters gelten nur, wenn die Vermieterin ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.
2. Angebot, Buchung und Vertragsschluss
Die Vermieterin übersendet dem Interessenten auf Grundlage seiner Anfrage ein Angebot.
Der Vertrag kommt zustande, wenn der Mieter dieses Angebot annimmt und die Vermieterin die Buchung anschließend bestätigt. Die Erklärungen können in Textform, insbesondere per E-Mail, erfolgen.
Erst mit der abschließenden Buchungsbestätigung durch die Vermieterin ist der Termin verbindlich gebucht.
Vertragspartner ist die Person bzw. das Unternehmen, die oder das die Buchung vornimmt.
Der vereinbarte Veranstaltungszweck ist Bestandteil des Vertrages. Eine Überlassung des Raums an Dritte oder eine wesentlich andere Nutzung als vereinbart bedarf der vorherigen Zustimmung der Vermieterin.
3. Mietzeit und Nutzung
Der Raum steht dem Mieter für den vereinbarten Zeitraum zur Verfügung. Vorbereitungs-, Aufbau- und Abbauzeiten müssen innerhalb der gebuchten Zeit liegen, soweit nichts anderes vereinbart wurde.
Der Mieter verpflichtet sich, Räume, Einrichtung und Ausstattung pfleglich zu behandeln und die Hausordnung zu beachten. Die Hausordnung ist Bestandteil dieser AGB und wird mit der Buchung anerkannt.
Die vereinbarte maximale Personenzahl darf nicht überschritten werden.
Soweit dies für die Vorbereitung des Raums erforderlich ist, teilt der Mieter spätestens drei Tage vor Veranstaltungsbeginn die endgültige Teilnehmerzahl sowie die gewünschte Bestuhlung und gebuchte Ausstattung mit.
4. Preise und Zahlung
Es gelten die im jeweiligen Angebot bzw. bei der Buchung vereinbarten Preise.
Alle angegebenen Preise sind Endpreise. Aufgrund der Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.
Die Vermieterin kann bei Vertragsschluss eine angemessene Vorauszahlung verlangen. Höhe und Fälligkeit werden im Rahmen der Buchung vereinbart. Eine geleistete Vorauszahlung wird auf den Gesamtpreis angerechnet.
Die Zahlung erfolgt entsprechend der Rechnung bzw. der bei der Buchung getroffenen Vereinbarung.
5. Mitgebrachte Gegenstände, Speisen, Getränke und Abfall
Eigene Arbeitsmaterialien, technische Geräte und sonstige Gegenstände können im Rahmen der vereinbarten Nutzung mitgebracht werden. Für mitgebrachte Gegenstände übernimmt die Vermieterin keine Verwahrung. Der Mieter ist dafür verantwortlich, persönliche Gegenstände und Arbeitsmaterialien nach Veranstaltungsende wieder mitzunehmen.
Mitgebrachte Speisen und Getränke liegen in der Verantwortung des Mieters. Die Vermieterin übernimmt keine Verantwortung für deren Beschaffenheit, Lagerung oder Verzehr.
Dekorationen und sonstige Gegenstände dürfen nur so angebracht oder aufgestellt werden, dass Räume, Wände, Böden, Einrichtung und Ausstattung nicht beschädigt werden. Im Zweifel ist dies vorher mit der Vermieterin abzustimmen.
Für den bei einer üblichen Raumnutzung anfallenden Abfall stehen Mülleimer zur Verfügung. Größere Mengen an Verpackungsmaterial, Kartonagen oder sonstigem mitgebrachten Material sind vom Mieter selbst zu entsorgen, soweit nichts anderes vereinbart wurde.
6. Kinder und Jugendliche
Nehmen Kinder oder Jugendliche an einer Veranstaltung teil oder halten sie sich im Zusammenhang mit der Veranstaltung in den Räumen auf, liegt die erforderliche Aufsichtspflicht beim Mieter bzw. bei den von ihm bestimmten Aufsichtspersonen.
Die Vermieterin übernimmt durch die Überlassung des Raums keine Aufsichtspflichten.
Der Mieter ist dafür verantwortlich, dass während des gesamten Aufenthalts eine dem Alter und den Umständen entsprechende Aufsicht gewährleistet ist.
Für Schäden, die Kinder oder Jugendliche verursachen, sowie für Schäden, die ihnen aufgrund einer Verletzung der Aufsichtspflicht entstehen, haftet die jeweils verantwortliche Person nach den gesetzlichen Vorschriften.
Die gesetzliche Haftung der Vermieterin für von ihr zu vertretende Schäden bleibt unberührt.
7. Tiere
Das Mitbringen von Tieren ist nur nach vorheriger Absprache und Zustimmung der Vermieterin gestattet.
Für die Beaufsichtigung, sichere Führung und Versorgung eines mitgebrachten Tieres ist der Tierhalter bzw. die mitführende Person verantwortlich. Dies gilt insbesondere für Schäden, die das Tier an Personen, anderen Tieren, Räumen, Einrichtung, Ausstattung oder sonstigen Gegenständen verursacht.
Das Mitbringen und der Aufenthalt eines Tieres erfolgen im Verantwortungsbereich des Tierhalters bzw. der mitführenden Person. Dies gilt auch hinsichtlich der Sicherheit und des Wohlergehens des Tieres.
Für Schäden oder Verletzungen des Tieres haftet die Vermieterin nur, soweit diese nach den gesetzlichen Vorschriften von ihr zu vertreten sind.
8. Stornierung durch den Mieter
Mit Ihrer Buchung wird der vereinbarte Termin verbindlich für Sie reserviert und nicht anderweitig vergeben. Bitte buchen Sie deshalb erst, wenn Ihre Veranstaltung konkret geplant ist.
Sollte dennoch etwas dazwischenkommen, ist eine Stornierung bis mehr als 21 Tage vor dem Termin kostenfrei möglich. Je näher der Veranstaltungstermin rückt, desto schwieriger wird es erfahrungsgemäß, einen frei gewordenen Termin erneut zu vergeben. Deshalb gelten anschließend folgende Stornierungspauschalen:
- mehr als 21 Tage vor dem Veranstaltungstermin: kostenfrei
- 21 bis 15 Tage vor dem Veranstaltungstermin: 30 % des vereinbarten Gesamtpreises
- 14 bis 8 Tage vor dem Veranstaltungstermin: 65 % des vereinbarten Gesamtpreises
- ab 7 Tage vor dem Veranstaltungstermin oder bei Nichterscheinen: 100 % des vereinbarten Gesamtpreises
Eine Stornierung ist der Vermieterin in Textform mitzuteilen. Eine Mitteilung per E-Mail ist ausreichend.
Kann der Termin anderweitig zu vergleichbaren Bedingungen vergeben werden, wird dies bei der Berechnung der Stornierungskosten berücksichtigt. Dem Mieter bleibt der Nachweis gestattet, dass der Vermieterin kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
Bereits geleistete Zahlungen, die den geschuldeten Betrag übersteigen, werden zurückerstattet.
Leistungen oder Anschaffungen, die auf ausdrücklichen Wunsch des Mieters bereits bei Dritten verbindlich bestellt wurden und infolge der Stornierung nicht mehr storniert oder anderweitig verwendet werden können, sind in tatsächlich entstandener Höhe zu erstatten.
9. Absage oder Rücktritt durch die Vermieterin
Die Vermieterin kann aus wichtigem Grund vom Vertrag zurücktreten bzw. eine Veranstaltung absagen. Dies gilt insbesondere, wenn
- höhere Gewalt oder andere von der Vermieterin nicht zu vertretende Umstände die Durchführung unmöglich machen,
- bei der Buchung wesentliche Angaben falsch oder irreführend gemacht wurden,
- der Raum ohne Zustimmung für einen wesentlich anderen als den vereinbarten Zweck genutzt werden soll,
- begründeter Anlass zu der Annahme besteht, dass durch die Veranstaltung erhebliche Störungen oder Gefahren für Personen, Tiere, Gebäude, Einrichtung oder den ordnungsgemäßen Betrieb entstehen können, oder
- der Mieter wesentliche vertragliche Pflichten verletzt.
Die Vermieterin informiert den Mieter hierüber unverzüglich.
Soweit die Absage von der Vermieterin zu vertreten ist, werden bereits geleistete Zahlungen für nicht erbrachte Leistungen zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
10. Schäden und Haftung
Der Mieter haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die er selbst oder Personen aus seinem Verantwortungsbereich schuldhaft an Räumen, Gebäude, Einrichtung oder Ausstattung verursachen.
Festgestellte oder während der Veranstaltung entstandene Schäden sind der Vermieterin unverzüglich mitzuteilen.
Die Vermieterin haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung der Vermieterin oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen. Ebenso bleibt die Haftung für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte sonstige Schäden unberührt.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung für sonstige Schäden auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Für unbeaufsichtigt oder nach Veranstaltungsende zurückgelassene Gegenstände wird keine Verwahrung übernommen.
11. Verantwortung für die Veranstaltung
Der Mieter ist für die von ihm durchgeführte Veranstaltung und für die Einhaltung der hierfür geltenden gesetzlichen und behördlichen Vorschriften verantwortlich.
Er trägt dafür Sorge, dass Teilnehmer, Mitarbeiter, Besucher und sonstige von ihm eingeladene oder hinzugezogene Personen die Räume, Einrichtung und Ausstattung pfleglich behandeln und die Hausordnung beachten.
Soweit für die konkrete Veranstaltung Genehmigungen oder sonstige behördliche Voraussetzungen erforderlich sind, ist der Mieter für deren Einholung und Einhaltung verantwortlich, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
12. Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen individueller Vereinbarungen können in Textform erfolgen. E-Mail ist hierfür ausreichend.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Für den Gerichtsstand gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
MEIN KLASSENZIMMER.
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