Allgemeinde Geschäftsbedingungen
I. Geltungsbereich
1. Die Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen MEIN KLASSENZIMMER
und dem Veranstalter über die mietweise Überlassung von Seminar- und Veranstaltungsräumen zur Durchführung von Seminaren, Schulungen, Kursen,
Ausbildungen, Workshops und sonstigen Veranstaltungen sowie für die damit zusammenhängenden weiteren Leistungen von MEIN
KLASSENZIMMER.
2. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Veranstalters finden keine Anwendung.
Etwas anderes gilt nur für den Fall, dass deren Geltung ausdrücklich schriftlich von
MEIN KLASSENZIMMER bestätigt wird.
II. Abschluss des Vertrages – Umfang der vertraglichen Pflichten
1. Der Vertrag kommt durch die schriftliche Annahme des Angebots des
MEIN KLASSENZIMMER durch den Veranstalter zustande. Eine Übermittlung der Angebotsannahme/Bestätigung durch eMail ist ausreichend. Vertragspartner sind
MEIN KLASSENZIMMER und der Veranstalter, soweit nicht ausdrücklich und schriftlich
etwas anderes bestimmt ist. Die einzelnen Teilnehmer der Veranstaltung sowie Kursleiter
und /oder deren Begleiter sind nur bei ausdrücklicher und gesonderter Vereinbarung
zwischen MEIN KLASSENZIMMER und dem Veranstalter Vertragspartner.
Die Teilnehmer der Veranstaltungen, sowie sonstige von dem Veranstalter in das Vertragsverhältnis einbezogene Personen werden jedoch im Rahmen eines Vertrages zugunsten Dritter bzw. im Rahmen eines Vertrages mit Schutzwirkung zugunsten Dritter
in das Vertragsverhältnis einbezogen. Der Vertragspartner ist insoweit auch Schuldner für sämtliche von den Veranstaltungs-teilnehmern konsumierten Speisen und Getränke und
für die in Anspruch genommenen sonstigen Leistungen.
2. Diese Vertragsbedingungen gelten auch gegenüber einzelnen Teilnehmern der Veranstaltungen sowie Kursleitern und /oder deren Begleitern und allen sonstigen
Personen, die von dem Veranstalter in das Vertragsverhältnis einbezogen werden.
Der Veranstalter hat die von ihm in das Vertragsverhältnis einbezogenen Personen
auf die Geltung dieser Vertragsbedingungen und das Recht auf jederzeitige Aushändigung dieser Vertragsbedingungen durch MEIN
KLASSENZIMMER hinzuweisen. Sämtliche Besucher von MEIN KLASSENZIMMER verpflichten sich zur Einhaltung der im Seminarzentrum ausliegenden Hausordnung, die u.a. beinhaltet, dass das Rauchen in den
Räumen und Fluren des Seminarhauses nicht gestattet ist und dass Hunde und andere Tiere nicht mitgebracht werden können.
3. MEIN KLASSENZIMMER verpflichtet sich, die reservierten Räumlichkeiten zur Verfügung
zu stellen, sowie die vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen.
4. Der Veranstalter garantiert, dass die bestellte Veranstaltung in MEIN KLASSENZIMMER stattfinden wird und ist verpflichtet, die vereinbarten Preise für die Leistungen von
MEIN KLASSENZIMMER zu bezahlen. Die Pflicht zur Bezahlung gilt auch für solche Sonderleistungen und Auslagen von MEIN KLASSENZIMMER an Dritte, welche im
Auftrag des Veranstalters von MEIN KLASSENZIMMER veranlasst wurden.
5. Die Überlassung der gemieteten Räume an Dritte oder die Nutzung der Räume für andere als die vereinbarten Zwecke bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von MEIN
KLASSENZIMMER.
III. Teilnehmerzahl
Der Vertragspartner gibt MEIN KLASSENZIMMER bei Vertragsabschluss die voraussichtliche Teilnehmerzahl an. Die endgültige Zahl der Teilnehmer wird MEIN KLASSENZIMMER
gegenüber drei Tage vor der Veranstaltung aktualisiert.
IV. Preise, Anzahlung, Zahlung
1. Die Preise für die Leistungen von MEIN KLASSENZIMMER sind der jeweils gültigen
Preisliste zu entnehmen. Die in der Preisliste aufgeführten Preise verstehen sich als
Netto-Preisangeben, zuzüglich der zum Zeitpunkt der Leistung gesetzlich geschuldeten Mehrwertsteuer, zurzeit in Höhe von 19,0 %.
2. MEIN KLASSENZIMMER ist berechtigt, eine angemessene Vorauszahlung ab dem
Zeitpunkt des Vertragsschlusses als Sicherheitsleistung zu berechnen. Der Betrag wird
im Buchungsvertrag festgelegt und wird mit der Abschlussrechnung verrechnet.
3. Die Zahlung erfolgt bar auf Basis einer ordnungsgemäßen Rechnung.
Überweisung bzw. Lastschrifteinzug sind nach Absprache möglich.
V. Mitgebrachte Speisen, Getränke und sonstige Gegenstände
1. Der Veranstalter trägt die volle Haftung für mitgebrachte Speisen und Getränke und stellt MEIN KLASSENZIMMER insoweit von jeder Haftung und von jeder Inanspruchnahme
durch Dritte frei.
2. Mitgebrachte Gegenstände, z.B. Computer, Handys, CD-Player, Musikinstrumente etc. befinden sich auf Gefahr des Veranstalters in den Räumen von MEIN KLASSENZIMMER.
MEIN KLASSENZIMMER übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung.
3. Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den feuerpolizeilichen Anforderungen zu entsprechen. Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und das Anbringen von Gegenständen vorher mit MEIN
KLASSENZIMMER abzustimmen.
4. Verpackungsmaterial (Kartonagen, Kisten, Kunststoff etc.), welches im Zusammenhang mit der Belieferung der Veranstaltung durch den Veranstalter oder Dritte anfällt, muss vor oder nach der
Veranstaltung vom Veranstalter entsorgt werden. Sofern der Veranstalter Verpackungsmaterial in MEIN KLASSENZIMMER zurücklassen wird, ist MEIN KLASSENZIMMER zur Entsorgung auf Kosten des
Vertragspartners berechtigt.
VI. Rücktritt des Veranstalters
1. Ein Rücktritt des Veranstalters ist in schriftlicher Form zu erklären. Die Erklärung des Rücktritts per eMail an MEIN KLASSENZIMMER ist ausreichend. Die Erklärung des
Rücktritts per Telefon bzw. SMS ist nicht ausreichend.
2. MEIN KLASSENZIMMER räumt dem Veranstalter ein jederzeitiges Rücktrittsrecht ein.
Hierfür gelten die nachfolgenden Bedingungen: Bei Rücktritt des Veranstalters sind durch diesen
zu bezahlen. Der Gesamtumsatz ist der aus der Buchung zu erwartende Nettoumsatz
zzgl. der jeweils gültigen Umsatzsteuer.
4. Dem Veranstalter steht der Nachweis frei, dass MEIN KLASSENZIMMER kein Schaden oder ein niedrigerer Schaden entstanden ist, als die geforderte Rücktrittspauschale. Insoweit entfällt die Stornogebühr, wenn der gebuchte Termin erneut mit einer gleichwertigen Veranstaltung verkauft werden kann.
5. Die Bestimmungen zur Rücktrittspauschale sind auch anwendbar, wenn der Veranstalter die Veranstaltung aus irgendwelchen Gründen, die MEIN
KLASSENZIMMER nicht zu verantworten hat (z. B. höhere Gewalt, Absage von Teilnehmern der Veranstaltung, etc.), nicht antritt.
6. Die Rücktrittspauschale ist von dem Veranstalter nicht zu zahlen, wenn der Rücktritt des Veranstalters aus Gründen erfolgt, die von MEIN KLASSENZIMMER zu vertreten sind.
7. Besondere Leistungen, die MEIN KLASSENZIMMER aufgrund eines Wunsches des Veranstalters bei Dritten gebucht oder gekauft hat und die infolge des Rücktritts des Veranstalters nutzlos werden, sind in
jedem Fall in voller Höhe zu bezahlen.
VII. Rücktritt durch MEIN KLASSENZIMMER
1. MEIN KLASSENZIMMER ist berechtigt, aus wichtigen Gründen vom Vertrag zurückzutreten, insbesondere falls
2. Bei berechtigtem Rücktritt vom Vertrag durch MEIN KLASSENZIMMER hat der Veranstalter keinen Anspruch auf Schadensersatz. MEIN
KLASSENZIMMER hat den Veranstalter von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen. Eine Erklärung per eMail ist ebenfalls ausreichend.
VIII. Haftung von MEIN KLASSENZIMMER
1. Sie sind in MEIN KLASSENZIMMER und bei den hier angebotenen Veranstaltungen ausdrücklich nicht durch MEIN KLASSENZIMMER versichert. Jeder haftet für sich
selbst.
Eltern haften für ihre Kinder.
2. Bei Störungen oder Mängeln, die hinsichtlich der Leistungen von MEIN KLASSENZIMMER auftreten, wird sich das Haus unverzüglich bemühen, für Abhilfe zu sorgen.
3. Ansprüche auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, werden ausgeschlossen,
es sei denn, MEIN KLASSENZIMMER ist Vorsatz vorzuwerfen, oder es muss für eigene grobe Fahrlässigkeit oder grobe Fahrlässigkeit seiner gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten sowie seiner sonstigen Erfüllungsgehilfen einstehen, oder der Schadensersatzanspruch resultiert aus der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten.
Eine hiernach bestehende Haftung ist in allen Fällen einfacher Fahrlässigkeit der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Die Haftung für Schäden aus
der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt.
4. Gegenüber Beherbergungsgästen haftet MEIN KLASSENZIMMER für eingebrachte Sachen nach den §§ 701 ff BGB. Danach ist die Haftung auf das hundertfache des Zimmerpreises, höchstens jedoch 3.500,00 €,
bzw. für Geld- und Wertgegenstände 800,00 € beschränkt.
5. Die Haftungsansprüche nach §§ 701 ff BGB erlöschen, wenn der Beherbergungsgast nicht unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung MEIN KLASSENZIMMER Anzeige
erstattet. Dies gilt nicht, wenn die Sachen von MEIN KLASSENZIMMER zur Aufbewahrung übernommen waren, oder wenn der Verlust, die Zerstörung oder die Beschädigung von MEIN KLASSENZIMMER oder seinen
Leuten verschuldet ist.
IX. Haftung des Veranstalters – Stellung einer Sicherheit
1. Der Veranstalter haftet für alle Schäden, etwa solche am Gebäude oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. Besucher, Mitarbeiter oder sonstige Dritte aus
seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden.
2. Der Veranstalter ist verpflichtet, sich für derartige Haftpflichtfälle ausreichend zu versichern. MEIN KLASSENZIMMER ist berechtigt einen Nachweis für eine entsprechende
Versicherung
zu verlangen. MEIN KLASSENZIMMER kann vom Veranstalter die Stellung angemessener Sicherheiten (z.B. Kautionen, Bürgschaften etc.)
verlangen.
3. Eine etwaige Verpflichtung für die Einhaltung öffentlich-rechtlicher Auflagen und Pflichten trifft allein den Veranstalter. Soweit MEIN KLASSENZIMMER aus der Nichterfüllung solcher Auflagen und
Pflichten von Dritten in Anspruch genommen wird, verpflichtet sich der Veranstalter, MEIN KLASSENZIMMER von diesen Ansprüchen freizustellen.
X. Schlussbestimmungen
1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages einschließlich der Änderung dieser Schriftformklausel bedürfen der Schriftform oder der Erklärung durch eMail. Einseitige
Änderungen durch den Vertragspartner sind unwirksam.
2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz von MEIN KLASSENZIMMER.
3. Der ausschließliche Gerichtsstand bestimmt sich nach dem Sitz
von MEIN KLASSENZIMMER.
4. Es gilt Deutsches Recht.
5. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien werden unwirksame Bestimmungen durch solche
ersetzen, die dem angestrebten wirtschaftlichen Zweck
möglichst nahe kommen.
Gelesen und anerkannt
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Datum und Unterschrift
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